Ihre Sicherheit

Rauchmelder

Rauchmelder retten Leben – Brandschutz und Brandprävention

Die meisten Brandopfer (ca. 70 Prozent) verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Die Gefahr geht dabei nicht vom eigentlichen Feuer aus, sondern von dem beim Brand entstehenden Rauchgasen. Etwa 95 Prozent der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung! Rauchmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt.

Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.

Rund 400 Menschen sterben jährlich in Deutschland bei Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus.

Rauchmelder retten Leben – der laute Alarm des Rauchmelders (auch Rauchwarnmelder, Brandmelder oder Feuermelder genannt) warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.

Rechte und Pflichten für Eigentümer zur Installation von Rauchmeldern

Als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie unterliegen Sie selbstverständlich auch der Rauchmelderpflicht, sofern diese in Ihrem Bundesland beschlossenes Gesetz ist.

Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 „Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung“ zugrunde:
 Wegen der verminderten Wahrnehmung von Brandrauch im Schlaf sind Schlafbereiche, insbesondere Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure durch Rauchwarnmelder zu überwachen. Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren. Rauchwarnmelder sind so anzubringen, dass sie vom Brandrauch ungehindert erreicht werden können, damit Brände in der Entstehungsphase zuverlässig erkannt werden.

Rauchmelderpflicht in Hessen

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten: seit dem 24.06.2005
  • für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2014

Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen

  • Schlafräumen
  • Kinderzimmern
  • Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • für den Einbau: der Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)

Gesetzliche Grundlage

In der Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) vom 20. Juni 2005 wurde der § 13 Abs. 5 wie folgt ergänzt:

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.

In einer weiteren Änderung vom 15. Januar 2011 wurde § 13, Abs. 5 um die Festlegung der Verantwortung für den Einbau und die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft ergänzt:

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerinnen oder die Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen.

Ergänzend zur HBO hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in den Handlungsempfehlungen zur Hessischen Bauordnung (Stand 01.01.2011) den § 13, Abs. 5 näher definiert:

    13.5.1     Die in Satz 1 enthaltene Pflicht, in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit jeweils mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten, bezieht sich nur auf Wohnungen. Bei Sonderbauten können Anforderungen in Sonderbau-vorschriften enthalten sein oder im Einzelfall auf Grund des § 45 Abs. 2 Nr. 5 gestellt werden.

    13.5.2     Rauchwarnmelder sind Bauprodukte. Für Einbau, Betrieb und Instandsetzung von Rauchwarnmeldern wird auf die DIN 14676 (Ausgabe August 2006) [Anmerkung: Die DIN 14676 liegt seit Anfang September 2012 in der Ausgabe 2012 vor] als nationale Anwendungsnorm hingewiesen. Die technischen Anforderungen sind in der Produktnorm DIN EN 14604 (Fassung Februar 2009) geregelt.

    13.5.3     Nach Satz 3 sind bestehende Wohnungen bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.

    13.5.4     Mit der Änderung vom 25.11.2010 wurde geregelt, wer für Einbau, Wartung und Instandhaltung der Rauchwarnmelder verantwortlich ist. So sind in der Regel die Mieterinnen und Mieter und nur im Falle von selbstgenutztem Eigentum oder wenn Eigentümer ausdrücklich die Pflichten der Mieter übernehmen, die Eigentümer für die Betriebsbereitschaft verantwortlich.

Notruf 112

Der Notruf, der die meisten Menschen direkt im Unglücksfall betrifft, ist der telefonische. Für das Verhalten und die wesentlichen Informationen beim Tätigen eines Notrufs wurden einige Regeln über die Angaben erstellt, die das problemlose Abwickeln erleichtern sollen:

  • Wo ist etwas geschehen?
  • Was ist geschehen?
  • Wie viele Personen sind betroffen?
  • Welche Art der Erkrankung/Verletzung liegt vor?
  • Warten auf Rückfragen!

Der Anrufer sollte erst auflegen, wenn die angerufene Rettungsleitstelle keine Fragen mehr hat und das Gespräch beendet. Das Nennen der Rückrufnummer ist wünschenswert, weil dadurch die Möglichkeit besteht, bei Rückfragen Kontakt mit dem Mitteiler aufzunehmen. Dies ist vor allem dann erforderlich, wenn die Rettungskräfte den Einsatzort nicht auffinden können.

Darüber hinaus soll beim Notruf auch auf Besonderheiten aufmerksam gemacht werden wie beispielsweise Feuer, Auslaufen von Flüssigkeiten oder eingeklemmte Personen. Bei Vergiftungen sollte man, falls möglich, auch die eingenommene Substanz (zum Beispiel Medikamente, Spülmittel oder Pflanzenteile) mitteilen. Bei Verkehrsunfällen mit Gefahrguttransporten sollte auf die orangefarbigen Warntafeln und eventuell vorhandene Kennzahlen auf den Tafeln hingewiesen werden.

Ein Notruf kann von jedem Telefon aus immer kostenlos erfolgen. Dies gilt auch für Mobiltelefone. Mobiltelefone vieler Hersteller erlauben sogar das Wählen der Notrufnummer bei aktivierter Tastensperre. In Deutschland wurde die Möglichkeit, Notrufe auch ohne betriebsbereite SIM-Karte absetzen zu können, gesperrt, um den Missbrauch von Notrufnummern zu verhindern.

Neben Telefon und Rufsäulen gibt auch es die Möglichkeit, durch ein Notfall-Fax Hilfe anzufordern. Das Notfall-Fax ist für Personen gedacht, die sich aufgrund einer Behinderung nicht oder nur eingeschränkt über Sprache verständlich machen können. Das Fax wird ebenfalls an die Notrufnummer 112 verschickt. Die Leitstelle behandelt es genauso wie einen Notruf.

Wichtige Rufnummern Feuerwehr / Rettungsdienst

  • Notruf: 112
  • Krankentransport: 06252 / 19222
  • Polizei Notruf: 110
  • Polizei Bensheim: 06251 / 84680
  • Heilig-Geist-Krankenhaus Bensheim: 06251 / 1320
  • Kreiskrankenhaus Heppenheim: 06252 / 7010
  • Giftnotrufzentrale Mainz: 06131 / 19240
  • Strom und Gas Notdienst GGEW: 0800 80 30 300
  • Wasser Notruf Lautertal: 0175 / 2992977
Hausnummern

Die Hausnummer ist die Bezeichnung, die ein Gebäude in einer Straße oder einem Ort eindeutig identifiziert. Sie dient der Adressierung, Orientierung und der Auffindbarkeit eines Gebäudes. Um ihren Zweck als Orientierungshilfe zu erfüllen, sollte die Hausnummer dauerhaft und von der Straße aus gut sichtbar an der Hauswand oder Grundstücksgrenze angebracht sein.

Handhabung von Feuerlöschern
Hydranten

Ein Hydrant ist eine Armatur zur Entnahme von Wasser aus einem Wasserleitungssystem. Hydranten sind ein Teil der zentralen Löschwasserversorgung von Städten und Gemeinden. Er ermöglicht der Feuerwehr, aber auch öffentlichen (z. B. Straßenmeisterei, Stadtbetriebe) und privaten (z. B. Straßenreinigungsfirmen) Nutzern die Wasserentnahme aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz. S

pezielle Hinweisschilder weisen im öffentlichen Raum auf Unterflurhydranten hin. Unterflurhydranten dürfen nicht zugeparkt werden und im Winter sollten die Anwohner diese regelmäßig von Schnee und Eis befreien, um der Feuerwehr im Bedarfsfall einen schnellen Zugriff auf die Wasseranschluss zu ermöglichen.

Weihnachten

Gemütliche Abende mit Plätzchen und Kerzenschein: Die Adventszeit ist für viele Menschen eine Zeit der Besinnlichkeit. Damit diese nicht durch Brände überschattet wird, die durch Unachtsamkeit ausgelöst wurden, mahnt der Deutsche Feuerwehrverband zum sorgsamen Umgang mit Kerzen. Dadurch könnten zahlreiche Feuerwehreinsätze in der Adventszeit vermieden werden.

Acht einfache Tipps der Feuerwehr helfen, Brände zu verhindern:

  1. Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen (Geschenkpapier, Vorhang) oder an einem Ort mit starker Zugluft auf.
  2. Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung, an die Kinder nicht gelangen können.
  3. Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen – vor allem nicht, wenn Kinder dabei sind!
  4. Unachtsamkeit ist die Brandursache Nummer eins! Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie heruntergebrannt sind: Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und wird zur Brandgefahr.
  5. Achten Sie bei elektrischen Lichterketten darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden. Die elektrischen Kerzen sollten ein Prüfsiegel tragen, das den VDE-Bestimmungen entspricht.
  6. Wenn Sie echte Kerzen entzünden, stellen Sie ein entsprechendes Löschmittel (Wassereimer, Feuerlöscher, Feuerlöschspray) bereit.
  7. Wenn es brennt, versuchen Sie nur dann die Flammen zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten schließen Sie möglichst die Tür zum Brandraum, verlassen (mit Ihrer Familie) die Wohnung und alarmieren die Feuerwehr mit dem Notruf 112.
  8. Rauchwarnmelder in der Wohnung verringern das Risiko der unbemerkten Brandausbreitung enorm, indem sie rechtzeitig Alarm geben. Die kleinen Lebensretter gibt es günstig im Fachhandel – übrigens passen sie perfekt als Geschenk auf den Gabentisch!
Silvester

Arbeitsreichste Nacht des Jahres für 1,3 Millionen Feuerwehrangehörige Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. „Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern“, erklärt Ackermann. Allein in Berlin verletzen sich nach Feuerwehrangaben jedes Jahr rund 500 Personen in der Silvesternacht.

Der Deutsche Feuerwehrverband gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:

  1. Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren. Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
  2. Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Beachten Sie örtliche Regelungen!
  3. Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
  4. Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen! Artikel, die in Deutschland zum Verkauf zu Silvester freigegeben sind, müssen über eine Prüfnummer der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) verfügen.
  5. Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
  6. Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren.
  7. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  8. Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Die Feuerwehren wünschen den Menschen in Deutschland einen geruhsamen Jahreswechsel. (20.12.2013, Quelle: www.dfv.org)